In Einbahnen, die für den Radverkehr geöffnet sind, haben in der Regel Fahrräder Vorfahrt, Autos müssen hingegen stehenbleiben. Das haben unsere Recherchen nach der Anfrage einer Leserin ergeben.
Unangenehme Situationen in engen Einbahnen
In keinem anderen Bezirk sind so viele Einbahnen für den Radverkehr geöffnet wie in Währing. Laut der letzten Auswertung der Radlobby aus dem Jahr 2020 dürfen 73 Prozent der Einbahnen im Bezirk mit Fahrrädern in beiden Richtungen befahren werde. Schlusslicht ist Döbling, wo das nur in 12 Prozent der Einbahnen erlaubt ist. Besonders im eng verbauten Gebiet des Kreuzgassenviertels kommt es dabei aber auch immer wieder zu unangenehmen Situationen, wie unsere Leserin Frau B. geschrieben hat. Und sie hat uns dazu eine Frage gestellt, auf die auch wir nicht gleich eine Antwort wussten:
Antwort: Autos haben in der Regel Wartepflicht, rät der ÖAMTC
Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung ist zu dieser Frage eigentlich eindeutig. Wenn die Straße zu eng ist, damit Fahrrad und Auto mit entsprechendem Sicherheitsabstand aneinander vorbeikommen, muss das Auto stehen bleiben um das Fahrrad passieren zu lassen. Auf der Homepage des ÖAMTC, der wohl nicht Verdacht steht den Radverkehr zu bevorzugen, heißt es dazu:
„Einbahnen sind in der Regel relativ schmal (sonst wären sie keine). Das heißt: Bei Begegnung eines Radfahrers und eines mehrspurigen Kfz kann es „eng“ werden. Ist eine Bodenmarkierung angebracht, haben die einander Begegnenden jeweils auf ihrer Seite zu bleiben. Allenfalls muss das Tempo verringert werden. Es kann aber auch sein, dass man die Markierung überrag, weil das Fahrzeug einfach breiter ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, bei Begegnung mit einem Radfahrer anzuhalten und damit einer Schuld an einem Unfall zu entgehen. Ist keine Bodenmarkierung angebracht, ist die geometrische Fahrbahnmitte von Bedeutung – und zwar natürlich nur von dem Teil der Fahrbahn, der aktuell zum Befahren zur Verfügung steht. Wer hier über die Mitte gerät, hat gegenüber einem Gegenverkehr Wartepflicht, wenn dieser Platz braucht.“
Kein Überholen von Fahrrädern in engen Gassen
Die Gegenverkehrs-Regelung ist nicht neu sondern gilt eigentlich immer schon, auch bei anderen Fahrzeugen – etwa wenn ein LKW oder Traktor Wartepflicht gegenüber einem schmäleren PKW haben. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2022 hat es allerdings auch einige Neuerungen und Präzisierungen gegeben. Das betrifft auch den Radverkehr
Beim Überholen von Fahrrädern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. RadfahrerInnen können bei Einhaltung des Rechtsfahrgebotes mindestens 1,2 Meter Abstand zu den geparkten Fahrzeugen halten.
Die vorgeschriebene Fahrbahnbreite für Einbahnen beträgt 3, 5 Meter, stellenweise sind die Einbahnen im Kreuzgassenviertel und im Cottage sogar noch etwas schmäler.
Rechnet man diese Zahlen zusammen wird klar: Das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge ist hier nicht möglich, ohne die Straßenverkehrsordnung zu verletzen. Das war schon bisher so, wurde aber trotzdem von vielen AutofahrerInnen ignoriert. Auch das „Drängeln“, also zu knappes Auffahren, bleibt weiterhin verboten.
STVO Neu: Fahrräder dürfen in vielen Fällen nebeneinander fahren
Außerdem dürfen Fahrrädernebeneinander fahren. Das gilt auf jeden Fall, wenn Erwachsene in Begleitung von Kindern unter 12 Jahren unterwegs sind – für Eltern, die mit ihren Kindern unterwegs sind, bringt das eine deutliche Erleichterung. Auf Straßen mit einem Tempolimit von max 30 km/h ist auch das Nebeneinanderfahren von Erwachsenen gestattet – also praktisch in ganz Währing. Verboten bleibt es nur auf auf Schienen- und Vorrangstraßen sowie gegen die Fahrtrichtung von geöffneten Einbahnen.
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Photos: Unser Währing.at