Automatengeschäft Aumannplatz: Alkohol für Jedermann

Automatengeschäft Aumannplatz
Automatengeschäft Aumannplatz

Beim Automatengeschäft am Aumannplatz wird rund um die Uhr Alkohol verkauft. Dabei findet keine persönliche Kontrolle des Alters der Käufer statt. Laut Informationen des Marktamtes verstößt diese Vorgangsweise gegen die geltenden Vorschriften.

Wodka, Gin, Whisky, Bier, Wein und Alko-Pops

Gleich der erste Automat beim Eingang des Automatengeschäfts am Aumannplatz ist voller Alkohol: Bier und Alko-Pops. Schräg gegenüber geht es dann richtig zur Sache. Große Flaschen Gin, Wodka und Whisky werden hier verkauft, außerdem Wein und alkoholische Mischgetränke. Und einen Automaten weiter gibt es Schnapps in kleinen Flaschen. Etwa ein Drittel aller Produkte in dem Automatengeschäft dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden. Persönliche Kontrollen, wie alt die Käufer sind, finden dabei aber nicht statt. So können auch Kinder ohne großen Aufwand hochprozentigen Alkohol kaufen.

Automatengeschäft Aumannplatz

Verboten, aber keine hohen Strafen

Seit einigen Jahren sprießen Automatengeschäfte, die rund um die Uhr geöffnet haben, wie die Pilze aus dem Boden – allein in Wien sind derzeit etwa 13.000 Automaten aufgestellt, Tendenz weiter steigend.

Seit knapp einem Jahr gibt es auch den „Eh Da-Greißler“ am Aumannplatz. Die Rechtslage sei eindeutig, heißt es auf der Homepage der Wirtschaftskammer: Alkohol darf in Automatengeschäften nicht verkauft werden, weil es dort niemanden gibt, der eine Alterskontrolle vornehmen kann. Ein entsprechendes Schreiben des Wirtschaftsministerium hat die Rechtslage 2022 noch einmal klargestellt. Und auch eine aktuelle Anfrage beim Marktamt ergibt, dass Automatenshops, die Alkohol verkaufen, mit Strafen rechnen müssen.

Diese Strafen sind allerdings nicht sehr hoch, sie reichen von einer Abmahnung über knapp 100 Euro bis maximal 15.000 Euro. Echte Abschreckung sieht anders aus.

Altersnachweis wird nicht überprüft

Beim „Eh Da“-Greißler gibt es zwar grundsätzlich so etwas wie eine Alterskontrolle. Beim Verkauf von Alkohol muss ein Ausweis einer Person eingescannt werden, die älter als 18 Jahre alt ist. Es wird aber nicht geprüft, ob Käufer und die Person auf dem Ausweis identisch sind. Wörtlich heißt es dazu von Seiten des Marktamtes: „Die digitale Alterskontrolle an den Getränkeautomaten ist in diesem Fall nicht ausreichend, da kein Personal am Standort prüfen kann, ob der Lichtbildausweis zu der Person gehört bzw. ob dieser Person der Alkohol verkauft werden darf.“ Wer den Erfindungsreichtum von Jugendlichen kennt weiß, dass diese Art der Kontrolle leicht überwunden werden kann.

Andere Regeln als bei Zigarettenautomaten

Der Verkauf von Alkohol ist durch andere Gesetze und Vorschriften geregelt als der Verkauf von Zigaretten, dort gilt das Tabakgesetz. Daher ist die aktuelle Praxis bei Zigarettenautomaten legal – dort reicht die Bankomatkarte als Altersnachweis. Der Verkauf von Alkohol wird aber unter anderem durch die Gewerbeordnung und die Jugendschutzgesetze der Länder geregelt. Das mag zwar eigenartig erscheinen, die Rechtslage ist aber eindeutig.

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Wann schreitet das Marktamt ein?

Wir haben natürlich beim Betreiber des „Eh Da“-Greißlers nachgefragt ob er diese Art des Verkaufs von Alkohol für gesetzeskonform hält. Im Antwortschreiben heißt es, dass es stichprobenweise Kontrollen per Überwachungskameras gebe. Das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche sei den Betreibern ein großes Anliegen. Sie würden aber auch in vielen anderen Bereichen des Handels Lücken sehen, die leicht ausgenützt werden können.

Wann schreitet das Marktamt ein

Laut einem aktuellen Bericht des Radiosenders Ö1 führt das Marktamt mehrere hundert Kontrollen von Automatenshops pro Jahr durch, dabei gibt es auch regelmäßig Beanstandungen, vor allem was den Verkauf von Alkohol betrifft. Am Aumannplatz sind Schnaps, Bier, Wein und die anderen Alkoholika weiterhin in den Automaten erhältlich. Wie lange das Marktamt hier noch zuschauen wird, bleibt abzuwarten.

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Bilder: Unser Währing.at